Details lt. aktueller Verordnung finden Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at
Voraussetzung für den Antritt eines Kuraufenthaltes ist das Mitbringen eines gültigen, negativen PCR-Testnachweises, welcher direkt an der Rezeption beim Check-In vorzuglegen ist. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Kurgäste.
Auf Empfehlung unserer Kurärzte wird bei allen Kur- und Hotelgästen am Ankunftstag und während des Aufenthaltes wöchentlich ein Antigen-Schnelltest durchgeführt.
Auch für Begleitpersonen bzw. bei einem privaten Gesundheitsaufenthalt gilt die 3-G Regel (geimpft, genesen oder PCR getestet). Die entsprechenden Nachweise halten Sie bitte für Ihre Ankunft bereit.
FFP2-Maskenpflicht in den Innenräumen (außer bei körperlichen Aktivitäten im Rahmen der Therapien z. B. Ausdauertraining, allgem. Training im Turnsaal, Krafttraining).
Eine FFP2-Schutzmaske ist auch von allen MitarbeiterInnen verpflichtend in jedem geschlossenen Raum zu tragen.
1. Ankunft - Aufenthalt:
2. Service und Küche:
3. Schwimmbad und Sauna:
4. Therapie und Ärzte:
5. Aktivitäten: